Sicherheitstechnische Kontrollen
Bei medizinischen Produkten und Geräten ist es gesetzlich vorgeschrieben (§11 MPBetriebV), dass diese in einem regelmäßigen Zeitabstand (alle 12 oder 24 Monate) einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden müssen. Dies ist notwendig, um vor dem Kontakt mit Patienten, Anwendern, oder ähnlichem, rechtzeitig Gerätemängel und Gefahren erkennen und beheben zu können.
Beispiele für STK-pflichtige Geräte:
- Defibrillatoren
- HF-Geräte
- Infusionspumpen
- Inkubatoren
- Patientenmonitore
- Reizstrom-Therapiegeräte
- Spritzenpumpen
- externe Herzschrittmacher
- Ultraschalltherapiegeräte